Den Anwälten der Parteien kommt im Zusammenhang mit einem Mediationsverfahren oft eine wichtige Bedeutung zu. Sie beraten ihre jeweiligen Mandanten bei der Auswahl des Mediators/der Mediatorin, informieren sie über Chancen und Risiken eines alternativ durchzuführenden Gerichtsverfahrens und wirken an der Formulierung einer Abschlussvereinbarung mit. In vielen Fällen nehmen sie auch als Berater der Parteien an den gemeinsamen Sitzungen teil.
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Der Mediator/die Mediatorin rechnet in der Regel nach Stunden- oder Tagessätzen ab. Grundsätzlich trägt jede Partei davon die Hälfte sowie ihre Reisekosten und die Kosten ihrer eventuellen anwaltlichen Vertretung im Mediationsverfahren. Damit ist ein Mediationsverfahren zumeist deutlich günstiger als ein Gerichtsprozess.
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